|
Ein paar Hinweise und Tips für FahrerInnen von Reisemobilen
1. Überprüfen Sie den technischen Zustand Ihrer Fahrzeuge
z. B. Lichtanlage, Hupe, Einstellung der Außenspiegel, Betriebsflüssigkeiten, besondere Aufmerksamkeit ist ihrer Bereifung zu widmen.
Wichtige Begriffe hierbei sind:
Reifenalter Für jeden Reifen gilt: Selbst wenn ein Reifen noch tadellos aussieht oder kaum benutzt wurde, ist seine Lebensdauer nach etwa 6 Jahren zu Ende.
Warum? Die Gummimischung altert mit der Zeit und verliert damit einen Teil ihrer Fähigkeiten. Sonnenlicht und hohe Temperaturen beschleunigen den Alterungsprozess. Vor allem im Sommer in südlichen Ländern ist es deshalb sinnvoll, die Reifen von länger abgestellten Autos und Caravans durch Abdecken zu schützen.
Nach schnellen Autobahnfahrten empfiehlt sich eine Wärmeprobe. Ist der Reifen in Ordnung, wird er höchstens gut handwarm sein. Fühlt er sich dagegen überhitzt an, so kann dies folgende Ursachen haben: Luftdruck zu niedrig, oder eine schleichende Zerstörung von Gürtel und Unterbau kündigt sich an.
Faustregel: Reifen über 6 Jahre nur benutzen, wenn sie vorher ununterbrochen im Einsatz waren.
Das Reifenalter kann durch die sogenannte DOT-Kennziffer auf der Seitenwand, die Auskunft über ihr Produktionsdatum gibt festgestellt werden. Seit Anfang 2000 ist diese Nummer nicht mehr dreistellig, sondern besteht aus vier Zahlen. Die beiden ersten Zahlen nennen die Produktions-Kalenderwoche, die nächsten Zahlen das Jahr.
Das hier gezeigte Beispiel bezieht sich auf die erste Kalenderwoche des Jahres 2003.
 |
Reifenschäden Beschädigungen an Reifen können beim täglichem Gebrauch der Fahrzeuge auftreten (z.B. durch unsachgemäßes Überfahren von Bordsteinkanten). Daraus kann ein schleichender Luftverlust folgen, oder es kann sogar zum Anrosten der Stahldrähte im Gürtel und zum Ablösen der Lauffläche führen. Bei hohen Geschwindigkeiten ist dies über- durchschnittlich gefährlich. Deshalb sollten Sie besonders vor dem Beginn einer längeren Urlaubsreise, sich die Mühe machen, Ihre Reifen genau anzusehen oder durch einen Fachmann überprüfen zu lassen. (Viele Werkstätten bieten auch sogenannte Urlaubs-Checks an.)
Verdächtige Zeichen sind Risse, Schnitte, Beulen oder herausgebrochene Profilstücke. Natürlich auch eingedrungene Fremdkörper wie etwa Nägel und Schrauben. Der Reifen hat auch eine Innenseite - also dorthin auch einen Blick werfen. Ursachen für eine unregelmäßige Abnutzung der Laufflächen liegen meist bei der Lenkung oder beim Fahrwerk beobachten. Auch die Bremsen oder eine Unwucht des Rades können eine solche Erscheinung auslösen. In solchen Fällen hilft ihnen ihre Reifenwerkstatt weiter. Wird nämlich die Ursache nicht festgestellt und behoben, sind auch die neuen Reifen schon bald wieder einseitig abgefahren.
Luftdruck Gerade Fahrten mit falschem Luftdruck beinhalten ein erhebliches Gefahrenpotential. Einsenkungen bewirken ungünstige Druckverteilungen und Überhitzungen bis hin zur Gefahr eines Reifenplatzers. Wer mit 0,4 bar Unterdruck fährt, verringert die Laufleistung um ein Drittel und verbraucht mehr Sprit. Generell können Winterreifen mit 0,2 bar mehr Druck befüllt werden.
Den Luftdruck sollte man immer nur bei kalten Reifen korrigieren.
Ein regelmäßiger Reifencheck spart Treibstoff und verlängert die Lebensdauer
Profiltiefe
Gesetzliche Grenze (1,6 mm) Die Mindestprofiltiefe nach europäischer Norm gewährt nur einen Rest an Sicherheit. Bei Unterschreitung droht ein Bußgeld und Punkte.
Sommersicherheitsgrenze (3,0 mm Empfehlung) Besonders bei Breitreifen vergrößert sich ab dieser Profiltiefe das Aquaplaningrisiko erheblich, die Bremswege auf Nässe werden viel länger.
Wintersicherheitsgrenze (4,0 mm Empfehlung) Volle Sicherheit bei Schnee und Matsch und Frost gewährleisten Winterreifen nur bis zu einer Profiltiefe von 4,0 mm.
Achtung: Mit zunehmenden Verschleiß steigt die Aquaplaninggefahr.
Neue Reifen: (7,5 mm - 9.0 mm) Neue Reifen haben unterschiedliche Profiltiefen.
 |
2. Richtige Beladung und Einhaltung der zulässigen Gewichte
- zulässiges Gesamtgewicht nicht überschreiten
Das zulässige Gesamtgewicht können Sie aus der Ziffer 15 des Fahrzeugscheines oder dem Feld F1 (Technisch zulässige Gesamtmasse in kg) bzw. dem Feld F2 (Im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse in Kilogramm) der Zulassungsbescheinigung Teil I entnehmen.
Die Angabe über das Leergewicht finden sie unter Ziffer 14 des Fahrezugscheines oder dem Feld G (Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in Kilogramm "Leermasse") der Zulassungsbescheinigung Teil I entnehmen.
Zulässige Gesamtgewicht: von Größe und Beschaffenheit des Fahrgestells abhängt, der Hersteller legt dieses Gewicht fest.
Das Leergewicht: (Fahrzeug inklusive vollem Kraftstofftank, Fahrergewicht (75 Kilo), Bordwerkzeug, Ersatzrad, Verbandskasten und Warndreieck) lässt der Aufbauhersteller in die Kfz-Papiere eintragen, wenn das Fahrzeug vom Band kommt und die Wiegekarte einer öffentlichen Waage vorliegt.
Für Fahrzeuge, welche ab dem 01. Juli 2003 erstmals in Verkehr gebracht werden, wird für die Kraftstofffüllung nur noch 90 % des Kraftstofftankfassungsvermögens berücksichtigt (EU-Zuladungsnorm EN 1646-2)
Dafür muss das Leergewicht, so wörtlich "zu 100 Prozent gefüllte Systeme für andere Flüssigkeiten (ausgenommen Systeme für gebrauchtes Wasser)" beinhalten.
Im Detail heißt das:
* Leergewicht des Fahrzeugs incl. Bordwerkzeug, 90% gefüllter Treibstofftank, zu 100% gefüllter Scheibenwaschanlage * Fahrer (wird mit 75 kg angenommen) * zu 100% gefülltes Frischwassersystem * falls getrennt vom Frischwassersystem: zu 100% gefüllter Spülwassertank der Toilette * zu 100% gefüllte Heizung, falls Warmwasserheizung * zu 100% gefüllte Gasvorräte * Aufbaubatterie * Kabeltrommel für Außenstromanschluss * Bordwerkzeug * Ersatzrad
* WICHTIG : auf Einhaltung der Achs-, Stütz-, Anhänge- und Dachlast achten
Die Differenz zwischen Leer- und zulässigem Gesamtgewicht bezeichnet man als Nutzlast. Aber Achtung: Jedes noch so kleine Zubehörteil, das nach Auslieferung vom Werk ins Mobil eingebaut wird, erhöht das Leergewicht und verringert die Zuladungsmöglichkeit. Ist Ihr Mobil endlich komplett (mit Markise, Fahrradhalter, Dachbox und Leiter etc.) ausgestattet, fahren Sie noch einmal zu einer Wiegestelle. Notieren Sie sich den neuen Wert, legen sie den Zettel zu Ihren Kfz-Papieren. Bei genauer Ermittlung der effektiven Nutzlast bitte sowohl die Gewichte des gefüllten Wassertanks und des mitgeführten Gasvorrats als auch die der Mitreisenden berücksichtigen.
Wichtig: das Gewicht des Reisegepäcks nicht schätzen, sondern auf der Waage prüfen lassen. Nur so sorgen Sie für die eigene Sicherheit und riskieren keine unnötigen Aufenthalte (Beseitigung der Überladung), Bußgelder und Punkte in Flensburg.
Die Achslast: Auskunft über die Gewichtsverteilung (maximale Belastungsmöglichkeit der Vorder- und Hinterachse) im Fahrzeug. Angaben erhalten Sie entweder aus der Betriebsanleitung oder die Werte sind direkt am Fahrzeug vermerkt. (z. B. Angaben auf Schild im Motorraum oder im Bereich der Beifahrertür). Auch diese Gewichte müssen strikt eingehalten werden. Sorgfältiges Beladen, richtige Gewichtsverteilung und Kontrolle auf der Waage tragen hierzu bei.
Die Dachlast: Sie wird vom Aufbau-Hersteller festgelegt und ist abhängig von der Konstruktion des Daches (Alu-Sandwich, GfK). Teilweise sind die Dächer mit Gummi-Matten oder Alu-Platten ausgestattet, um zu zeigen, an welchen Stellen sie sicher begehbar sind. Welche Gewichte Sie auf dem Dach transportieren dürfen, erfahren Sie vom Hersteller oder Händler.
Wer sein Mobil gleichzeitig als Zugpferd für einen kleinen Wohnwagen, den Bootstrailer, oder einen Pkw-Anhänger nutzt, benötigt eine Anhängekupplung. Eintragung im Fahrzeugschein geben Auskunft darüber, wie viel gebremste oder ungebremste Kilogramm Sie ziehen dürfen. Die angegebenen Werte ergeben sich aus einer Reihe von Prüfungen (u.a. ein Dauertest mit zwei Millionen Lastwechseln), die vor Markteinführung einer Anhängekupplung durchgeführt werden.
Der Anbau muss von einer technischen Prüfstelle (TÜV, DEKRA) abgenommen werden. Andernfalls erlischt die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs.
* die Achslasten finden Sie unter der Ziffer 16 des Fzg.-Scheines oder den Feldern 7.1, 7.2, 7.3, wobei die zweite Ziffer jeweils für die Achse bzw. Achsgruppe steht.(Zulassungsbescheinigung Teil I) (neuer Wortlaut: Technische zulässige maximale Achslast / Masse je Achsgruppe in kg)
* die Anhängelast für Anhänger "gebremst" unter Ziffer 28 des Fzg.-Scheines oder dem Feld O.1 (Zulassungsbescheinigung Teil I) (neuer Wortlaut: Technische zulässige Anhängelast gebremst in kg)
* die Anhängelast für Anhänger "ungebremst" unter Ziffer 29 des Fzg.-Scheines oder dem Feld O.2 (Zulassungsbescheinigung Teil I) (neuer Wortlaut: Technische zulässige Anhängelast ungebremst in kg)
* die Stützlast finden Sie auf dem Typ-Schild der Anhängekupplung oder der Zuggabel. Hier ist der geringere Wert einzuhalten.
* die Dachlast erfährt man beim Hersteller des Fahrzeuges
Erhebliche Überschreitungen der o. g. zulässigen Lasten führen zur Untersagung der Weiterfahrt, Bußgeldern bis zu 225 Euro und Punkten in Flensburg !
* Wiegen des Fahrzeugs (öffentliche Waagen gibt es meist in den Kompostwerken, Auskunft eventuell über die zuständigen Kreisverwaltungen) oder der einzelnen Ladungen (Haushaltswaage), Die Verkehrsdirektion Mainz bietet einmal im Jahr die Möglichkeit, der kostenlosen Verwiegung vom Reisemobilen. Termine und Veranstaltungsorte werden in der Presse veröffentlicht.
* Packliste mit Gewichten erstellen, dies hilft bei der nächsten Reise. Flüssiggas und Wasser nicht vergessen
* richtige Lastverteilung, (Schwere Gegenstände in Achsnähe unten.) Sperrige Teile wie zum Beispiel die Campingmöbel, in den geräumigen Außenstauräumen von Reisemobil oder Caravan unterbringen. In die Oberschränke der Küche, gehört das Geschirr. Verwenden Sie unzerbrechliche Teile, sorgen Sie vor der Fahrt für sichere Unterbringung. Leichte Teile wie z. B. die persönliche Wäsche, gehören in die Hängeschränke von Reisemobilen und Caravans nehmen die persönliche Wäsche auf. Schwere Teile wie Dosen gehören nach unten, das ist sicher und wichtig für den niedrigen Schwerpunkt des Fahrzeuges. Am besten verkeilen Sie den Proviant oder bringen ihn in verschließbaren Kunststoffbehältern unter, damit er nicht durcheinander fällt. Platz für Schuhe oder andere Teile, die Sie in der Nähe haben möchten, bieten die Sitztruhen.
* Stützlast ausschöpfen, Vorsicht bei Überschreitungen (Personenwaage oder Stützlastwaage): Deichsel waagerecht, am Kupplungsmaul wiegen
* Ladung im Reisemobil gegen Verrutschen sichern Antirutschmatten verwenden, offene Ablagen und Tische abräumen, schwere Gegenstände durch Zurrgurte sichern
* Möglichkeit der Auflastung in Betracht ziehen, falls schwere Ladungen wie Motorradträger, Auskünfte erteilen Hersteller oder Händler, sowie der TÜV
 |
3. Überprüfung der Flüssiggasanlage
Ist eine gültige Prüfplakette vorhanden?
Alle zwei Jahre zur Prüfung durch amtlich anerkannten Sachverständigen. z. B. TÜV, DEKRA, Händler, Werkstätten
Gasflaschen dürfen sich nicht bewegen oder verdrehen lassen.
Bei mitgeführten Reservegasflaschen sind unbedingt Schutzkappen zu verwenden. Ausnahme: Die Gasflasche ist mit einem Schutzkragen ausgestattet.
4. Während der Fahrt mit einem Wohnmobil sind diese Tips zur Sicherheit möglichst zu befolgen:
1. Personen dürfen sich nicht im Alkoven aufhalten. Schwere Gegenstände, die dort transportiert werden, müssen gesichert sein (verzurren).
2. Fest eingebaute Tische, offene Ablagen, u. ä. müssen abgeräumt sein.
3. Sitzplätze im Fahrerhaus sind vorrangig zu besetzen.
4. Sitzplätze quer zur Fahrtrichtung sind als Notsitze zu betrachten und nur zu besetzen, wenn sie eine seitliche Abstützung, möglichst gepolstert, bis in Kopfhöhe bieten.
5. Dachlasten müssen sicher verzurrt werden. Gummiexpander sind unzureichend. Bitte Zurrgurte verwenden.
6. Schwere Gepäckstücke (Konserven, Zeltgestänge u. ä.) in tiefgelegene Staufächer verladen, deren Türen sich nicht in Fahrtrichtung öffnen. Verschlüsse überprüfen.
7. Sitzplätze entgegen der Fahrtrichtung sollten nur besetzt werden, wenn sie eine stabile Abstützung für Oberkörper und Kopf gewährleisten. Sie sind dann quer angeordneten Sitzplätzen vorzuziehen.
8. Die Gasflaschen dürfen sich nicht verdrehen oder bewegen lassen. Gasflaschenventile sollten geschlossen sein. Schutzkappen verwenden.
9. Sitzplätze in Fahrtrichtung sollten mindestens mit Beckengurten ausgestattet sein (Nach dem 01.01.92 bei Neuzulassung bereits Pflicht). Ideal sind auch hier Dreipunkt Gurte.
10. Vor Sitzplätzen, die nur mit Beckengurten ausgerüstet sind, dürfen sich keine festen Gegenstände (z.B. Tische) befinden. Sonst entsteht schon bei starken Bremsen eine erhebliche Gefahr für Oberkörper und Kopf.
 |
5. Wohin mit dem Vierbeiner?
Die Sicherheit von Haustieren beginnt mit der Platzwahl. Es gibt zwar keine Anschnallpflicht für Ihre Vierbeiner, doch sollten Sie unbedingt ein paar Regeln beachten!
Das Tier sollte auf einer Sitzbank gegen die Fahrtrichtung mit geeigneten Gurten und Geschirren gesichert werden. Dies ist der ideale Platz.
Tierboxen sind für Hunde und Katzen sehr gut geeignet.
Boxen, Körbe oder Käfige von Kleintieren befestigen Sie mit speziellen Gurten am besten auf dem Rücksitz.
Hunde oder Katzen sollten sich nicht in den Armen, auf dem Schoß des Beifahrers und schon gar nicht im Fußraum Ihres Fahrzeugs aufhalten!
6. Tempolimit
Wohnmobile bis 3,5 Tonnen dürfen
* außerhalb geschlossener Ortschaften 100 km/h fahren (§ 3 StVO) * auf Autobahnen schneller als 80 km/h fahren (§ 18 StVO) * innerhalb geschlossener Ortschaften auf mehrspurigen Fahrbahnen den Fahrstreifen frei wählen (§ 7 StVO)
Folgende Verkehrszeichen gelten erst für Wohnmobile über 3,5 Tonnen zGG (zulässiges Gesamtgewicht):
Lkw-Durchfahrtsverbot (Zeichen 253)
Fahren mit Mindestabstand (Zeichen 273)
Lkw-Überholverbot (Zeichen 277)
Des weiteren muss folgendes für Wohnmobile über 3,5 Tonnen zGG (zulässiges Gesamtgewicht) beachtet werden.
* Auf Landstraßen ist für Wohnmobile über 3,5 t zGG bis zu einem zul. Gesamtgewicht von 7,5 t nur eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h erlaubt.“
* Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ist für Wohnmobile über 3,5 t zGG bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t (die im Fahrzeugschein als Wohnmobil bezeichnet sind) eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zulässig.
Der Grund für die Änderung ist, dass seit dem 01.04.2005 die gesetzliche Höchstgeschwindigkeit für Wohnmobile mit mehr als 3,5 t bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht (die im Fahrzeugschein als Wohnmobil bezeichnet sind) auf deutschen Autobahnen und Kraftfahrstraßen von bislang 80 km/h auf 100 km/h angehoben wurde.
Das Bundesverkehrsministerium hat einem so genannten Großversuch zugestimmt. (siehe § 1 der 12. Ausnahmeverordnung zur StVO)
 |
Textauszüge mit freundlicher Genehmigung der Landespolizeischule Rheinland-Pfalz sowie POK Gunter Brück (Verkehrsdirektion Mainz).
|